Rechtsprechung
BGH, 21.05.1954 - I ZR 215/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,4444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 01.03.1928 - VI 258/27
Verschulden bei Vertragsverhandlungen
Auszug aus BGH, 21.05.1954 - I ZR 215/52
Eine Offenlegungspflicht eines Vertragsschließenden gegenüber dem anderen Teil ist nach ständiger Rechtsprechung nur hinsichtlich solcher Tatsachen anzuerkennen, die für die Entschliessung des anderen Teils erkennbar von Bedeutung sein können (RGZ 151, 361 [366]; 120, 249 [252]). - RG, 23.06.1936 - II 296/35
1. Zur Offenbarungspflicht des Verkäufers. 2. Setzt bei anfechtbaren …
Auszug aus BGH, 21.05.1954 - I ZR 215/52
Eine Offenlegungspflicht eines Vertragsschließenden gegenüber dem anderen Teil ist nach ständiger Rechtsprechung nur hinsichtlich solcher Tatsachen anzuerkennen, die für die Entschliessung des anderen Teils erkennbar von Bedeutung sein können (RGZ 151, 361 [366]; 120, 249 [252]).